Wenn wir einen Blick in die Geschichte des Ministrantendienstes werfen, dann fällt das achte Jahrhundert besonders ins Auge. In dieser Zeit war es nämlich üblich geworden, daß der Priester täglich und alleine die Messe feierte und die Gemeinde zunehmend aus der Liturgie verdrängt wurde. ... Die Kirchenversammlungen von Mainz (813) und Paris (829) bestimmten, daß wenigstens ein Altardiener stellvertretend für das Volk anwesend sein müsse. Die Altardiener waren somit die Erinnerung daran, daß man die Messe nicht alleine feiern kann, sondern Feier der ganzen Gemeinde ist.
Den Dienst am Altar übernahmen Jungen, die als Lektoren und Sänger wegen ihrer hohen und gutverständlichen Stimmen eingesetzt und zu diesem Zweck in eigenen Instituten ausgebildet wurden. Diese Jungen waren gleichzeitig potenzielle Kandidaten für den Priesterberuf und wurden in der Regel schon früh mit den sogenannten „niederen“ Weihen in den Klerikerstand aufgenommen. So kam es im 13. Jahrhundert zu der Anordnung, daß nur Kleriker den Dienst am Altar verrichten dürfen. ... Diese Praxis galt bis 1947. ... Die äußere Gestalt des Ministrantendienstes lehnte sich an weltliche Vorbilder an. Das barocke Hofzeremoniell zB. kannte gleichgekleidete, gruppenweise auftretende und dekorativ aufgestellte Pagen.
Korrigiert wurde diese Entwicklung mit dem II Vatikanischen Konzil (1963-1965). Das Konzil betonte den Gottesdienst als Feier der ganzen Gemeinde und formulierte: „Die Mutter Kirche wünscht sehr, alle Gläubigen möchten zu der vollen, bewußten und tätigen Teilnahme an den liturgischen Feiern geführt werden. ...“ (Sacrosanctum Concilium 14)
Diese neue Sicht auf die Rolle der Gläubigen in der Liturgie hat ihren Grund in der Wiederentdeckung des gemeinsamen Priestertums aller und der Kirche als Volk Gottes. Das Konzil sagt es so: „ Auch die Ministranten, Lektoren, Kommentatoren und die Mitglieder der Kirchenchöre vollziehen einen wahrhaft liturgischen Dienst....“ (SC 29)
Dies bedeutet, daß der Dienst am Altar die aktive, bewußte und tätige Mitfeier der gesamten Gemeinde zum Ausdruck bringt. Die Ministrantinnen und Ministranten ersetzen damit nicht die Gemeinde, sondern sie üben ihren Dienst als Getaufte und Zugehörige zur Gemeinde aus. Für die Kinder und Jugendlichen bedeutet der Ministrantendienst die Möglichkeit, dem Gottesdienst aktiv und tätig mitzufeiern.
... Lange Zeit waren zum Altardienst nur Jungen zugelassen. Doch außer dem Verweis auf die Tradition konnte es nach dem Konzil keine theologisch stichhaltigen Argumente gegen eine Zulassung von Mädchen und Frauen zum Altardienst mehr geben.
Diese erfolgte mit der 1994 veröffentlichten Entscheidung von Papst Johannes Paul II aus dem Jahr 1992.
Stand: 7.07.2001 |